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17.01.2022 | Die neue Richtlinie trat am 01.01.2022 in Kraft und gilt zunächst fünf Jahre. Sie sieht vor, Bauzuschüsse nur noch für solche Ausgaben zu bewilligen, die nachweislich die Treibhausgas-Emissionen reduzieren.
Der Ev.-Luth. Kirchenkreis Ostholstein möchte die Kirchengemeinden künftig mit Zuschüssen für Klimaschutzmaßnahmen fördern. Dies hat die Synode des Kirchenkreises in ihrer Sitzung am 26. November 2021 beschlossen.
Die neue Richtlinie trat am 01.01.2022 in Kraft und gilt zunächst fünf Jahre. Sie sieht vor, Bauzuschüsse nur noch für solche Ausgaben zu bewilligen, die nachweislich die Treibhausgas-Emissionen reduzieren. Die Kirchengemeinden sollen unterstützt werden, die gesamten Bestandsgebäude mit kirchlicher Nutzung (Kirchen, Pastorate, Gemeindehäuser etc.), zukunftsgerecht und wirtschaftlich tragfähig aufzustellen. Im ersten Jahr wird der Schwerpunkt auf den Austausch von Heizungsanlagen gelegt.
Gefördert werden unter anderem:
Ausgereicht werden sollen ab dem Jahr 2022 rund 300.000 €.
Zudem wird die Fach- und Fördermittelberatung im Kirchenkreis ausgebaut, um so die Kirchengemeinden bei der Planung von Klimaschutzinvestitionen zu begleiten. Die Richtlinie ersetzt das Ende 2021 ausgelaufene Bausonderprogramm. Zur Finanzierung des neuen Zuschussprogramms wurden die lt. Klimaschutzgesetz der Nordkirche verpflichtenden Klimaschutzmittel von 0,8 % auf 2,0 % aufgestockt.
Für weitere Informationen steht Ihnen der Klimaschutzmanager des Kirchenkreises Ostholstein, Konstantin Abratis (konstantin.abratis123@xyzkk-oh456.abcde), gerne zur Verfügung.