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25.08.2021 | Der Klimaschutzplan 2030 wurde vor dem Hintergrund des von der Nordkirche beschlossenen Klimaschutzgesetzes auf der Frühjahrs Synode in digitalem Austausch beraten. Nun ist er auch offiziell verabschiedet.
Das mecklenburgische Papier mit strategischen Zielen im Sinne einer Selbstverpflichtung für die Kirchenkreisebene hatte der Synodenausschuss für Frieden, Umwelt und Gerechtigkeit (AFUG) vorgelegt. Grundsätzlich sollen künftig bei der Verwendung der Finanzmittel „ökologische und soziale Kriterien gleichberechtigt zu den ökonomischen Aspekten berücksichtigt“ werden, heißt es darin.
„Wir sehen einen breiten theologischen und kirchlichen Konsens: Einerseits können wir zwar als begrenzte Geschöpfe die Welt nicht aus eigener Kraft erhalten und retten“, so Propst Wulf Schünemann bei der Einbringung der Vorlage. „Anderseits sind wir aber befähigt, mit unseren Möglichkeiten zur Bewahrung der Schöpfung beizutragen.“ Daher ginge es um „eine gemeinsame Verabredung“ Gottes Schöpfung zu bewahren.
Zur Umsetzung des Klimaschutzplanes sind 35 detaillierte Teilziele in diesen sechs Themenfeldern definiert worden: Energie, Gebäude, Liegenschaften, Mobilität, Beschaffung und Bildungsarbeit. Diese reichen nach den Worten der Synodalen Änne Lange und Frank Claus von der kompletten Umstellung auf Ökostrom, über das Einhalten ökologischer Standards bei Neubau- und Umbauprojekten, die weitere Förderung der E-Mobilität, bis zur Weiterführung der Projekte ÖkoFaire-Gemeinde und ÖkoFaire-Einrichtung und verpflichtende Schulungen für Mitarbeitende des Kirchenkreises zum Thema Nachhaltigkeit. Kirchlicher Ländereien sollen künftig „vorrangig an besonders klimaschonende Betriebe verpachtet werden“. Bis 2030 sollen dann mindestens „20 Prozent aller kirchlichen Flächen an Betriebe verpachtet sein, die nach Kriterien des ökologischen Landbaus arbeiten“.
Hintergrund: Rund 21.000 Hektar Ackerland, Wiesen und 2000 Hektar Wald sind in Mecklenburg in kirchlichem Eigentum. Es gibt bereits seit Jahren Empfehlungen an die Kirchengemeinden bei der Verlängerung oder dem Neuabschluss von Pachtverträgen für kirchliche Ländereien und Forste kirchliche, soziale, wirtschaftliche und ökologische Gesichtspunkte zu bedenken. Diese zielen bereits heute auf eine „ordnungsgemäße, nachhaltige und pflegliche Bewirtschaftung“ des Schöpfungsgutes Boden ab. Beschlossen ist, kein genverändertes Saatgut zu verwenden, keinen Klärschlamm auf kirchlichen Ländereien auszubringen und eine mehrgliedrige Fruchtfolge beim Ackerbau einzuhalten.
Zugleich wurde vorgeschlagen, dass Teamverantwortliche benannt werden und der Kirchenkreisrat gebeten werden soll, geeignete Maßnahmen und Verfahren zur konkreten Erreichung der Teilziele nach Abstimmung mit den zuständigen Fachabteilungen und Fachausschüssen im Kirchenkreis festzulegen. „Die 220 mecklenburgische Kirchengemeinden sollen sich ebenso die Ziele des Kirchenkreises zu eigen machen und bei der Umsetzung unterstützt werden“; so Propst Schünemann, wobei frei entschieden werden kann, was vor Ort wichtig und umsetzbar sei.